Ab Sonntag, 3. April 2022, gibt es auch in der Gastronomie keine coronabedingten Einschränkungen mehr. Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am Dienstag, 29.03.2022 beschlossen, die am 2. April auslaufenden pandemiebedingten Zugangsbeschränkungen nicht mehr zu verlängern. Diese gelten analog auch für den Zutritt und Aufenthalt im Vereinsheim.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben jedoch weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken beim Betreten des Innenbereichs der Vereinsgaststätte. Am Tisch sitzend kann diese natürlich abgenommen werden.